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18.03.2026
Keine Rückabwicklung des Waldumbaus - Naturschutz ignoriert die Realitäten des Klimawandels

Vertreter des Waldbesitzes, der Landwirtschaft und der Grundeigentümer aus

Bayern, Baden-Württemberg und Österreich fordern im „Münchner Appell“ ein

„stop the clock“ und einen Neustart beim Nature Restoration Law (NRL) der EU.

„Wir stehen hinter den Zielen des NRL, der vorgegebene Weg, um diese Ziele zu

erreichen, ist aber falsch. Die raschen Veränderungen aufgrund des

Klimawandels dürfen und können nicht ignoriert werden. Es darf kein Zurück in

einen statischen Zustand vorgeschrieben werden, der laut allen

wissenschaftlichen Erkenntnissen in wenigen Jahrzehnten von vielen Standorten

getilgt sein wird“, so Präsident Bernhard Breitsameter bei der heutigen

Mitgliederversammlung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes. „Wir

brauchen widerstandsfähige Wälder, die in der Lage sind, auch künftig alle

Ökosystemleistungen für die Gesellschaft erfüllen zu können. Stattdessen soll

jetzt der Waldumbau jäh ausgebremst und teilweise sogar rückabgewickelt

werden. Das ist verheerend.“ 

München, 14.03.2026: 

Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes in München haben Vertreter des Waldbesitzes, der Landwirtschaft und des Grundbesitzes aus Bayern, Baden-Württemberg und Österreich den „Münchner Appell für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft“ unterzeichnet und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer übergeben. Die Verbände fordern einen sofortigen Stopp bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung, wie das Nature Restoration Law im deutschsprachigen Raum heißt, und eine grundsätzliche Überarbeitung durch die EU. Hierfür müssen Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten umgehend die notwendigen Maßnahmen einleiten. Bisher bleibt die EU-Kommission in der Sackgasse stecken, aus Angst davor, dass sich künftig keine Mehrheiten mehr für das Gesetz finden. 2024 wurde in der EU das hoch umstrittene Nature Restoration Law mit ganz knapper Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz regelt, in einem engen zeitlichen Korsett Lebensraumtypen und Arthabitate in und außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu erhalten und wiederherzustellen. Hierfür hat Brüssel hoch ambitionierte prozentuale Zielwerte festgelegt. Derzeit wird vom Bundesumweltministerium ein Nationaler Wiederherstellungsplan erarbeitet, der die Umsetzung der Vorgaben regelt. 

Waldbesitzerpräsident Breitsameter stellte in München klar: „Wir unterstützen das grundsätzliche Ziel der W-VO, resiliente Ökosysteme zu schaffen und zugleich zur Ernährungssicherheit beizutragen. Der bisher vorgegebene Weg, um dieses Ziel zu erreichen, ist aber grundlegend falsch. Die raschen Veränderungen aufgrund des Klimawandels dürfen und können seitens der W-VO nicht ignoriert werden. Es darf kein dogmatisches Zurück in einen statischen Zustand vorgeschrieben werden, der laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen in wenigen Jahrzehnten von vielen Standorten getilgt sein wird. Mit Käseglocke und Ansätzen von vorgestern, können die Herausforderungen des Klimawandels nicht angegangen werden. Der Waldumbau wird ausgebremst und muss teilweise rückabgewickelt werden. Die Folgen sind ökonomisch und ökologisch unkalkulierbar. Statt nach vorne zu denken, verordnet die Politik ein Zurück und das bei einer völlig ungeklärten Finanzierung Seitens der EU und des Bundes!“, so Bernhard Breitsameter. 

Die bayerischen Waldbesitzenden und Forstbetriebe stellen sich der Herausforderung des

Klimawandels und bauen seit Jahren mit einem großen Aufwand und finanziellen Mitteln ihre Wälder um. Statt große Kalamitäten und Kahlflächen zu riskieren, wollen sie Vorsorge treffen. „Wir sind auf einem guten Weg zum Erhalt unserer Wälder, ihrer Funktionen und Ökosystemleistungen für die gesamte Gesellschaft. Unsere multifunktionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung ist ein Erfolgsmodell. Es kann nicht sein, dass mit den neuen Vorgaben nun erst ein Lebensraum vollständig zerstört sein muss, bevor ein stabiler Mischwald begründet werden kann“, kritisiert Breitsameter das neue Gesetz. „Zu einem „Green Deal“ gegen jede Vernunft sagen wir NO DEAL!“ Realitätsferne Ziele, Zielkonflikte, nicht erfüllbare Zeitvorgaben und Finanzierungslücken müssen beseitigt werden. Ausufernde Berichts- und Monitoringpflichten stehen im Widerspruch zu den Erfordernissen des Bürokratieabbaus. 

Die Verbände fordern einen Neustart, 

- der die Betroffenen und die Praxis von der ersten Stunde an auf Augenhöhe aktiv einbindet und Eigentum respektiert, 

- der verbindlich umfassende, also auch ökonomische, ex ante- Folgenabschätzungen zu geplanten Maßnahmen vorsieht, 

- der rechtsverbindlich, konsequent und verlässlich bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen Freiwilligkeit und Kooperation gewährleistet und hierfür auch dauerhaft zusätzliche ausreichende finanzielle Mittel bereitstellt, 

- der Flexibilisierung und Dynamisierung der Lebensraumtypen aufgrund des Klimawandels

berücksichtigt, Vereinfachungen bei den Indikatoren für die Land- und Forstwirtschaft umfasst und den notwendigen Umbau unserer Wälder nicht gefährdet, 

- die fachlich fundierten Ziele vorgibt, die sich an Resilienz, Stabilität und Funktionsvielfalt unter den Bedingungen des Klimawandels orientieren und 

- der realistische Zeitvorgaben und fachlich sinnvolle Berichts- und Monitoringpflichten enthält.

 

Quelle:Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.


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