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11.02.2025
Das Entwaldungsgesetz kommt unverändert

Intensiv wurde seit Oktober 2024 um inhaltliche Erleichterungen für Landwirte in Ländern ohne Entwaldungsrisiko gerungen. Kleinster gemeinsamer Nenner im politischen Diskurs war, dass die Umsetzung der Verpflichtungen beim Inverkehrbringen von Holz, Rindern, Soja, Kakao, Kaffee und Kautschuk ein Jahr später kommt.

Künftig muss sich jeder Marktteilnehmer bei der Europäischen Kommission (EK) als solcher registrieren. Schafft er diese Hürde, muss er in einem Informationssystem z.B. die genutzte Holzmenge und den Ort der Nutzung mittels Geodaten bekannt geben, noch bevor er das Holz in Verkehr bringt. Als Ergebnis erhält er eine „Referenznummer“, die die Entwaldungsfreiheit seiner Lieferung bestätigt. Ohne Referenznummer ist ab 30. Dezember 2025 das Inverkehrbringen von Holz nicht mehr legal. Die Vertreter der Waldbesitzenden sind daher bis zuletzt dagegen Sturm gelaufen.

EK schlägt Verschiebung vor

Ausschlaggebend dafür war, dass die EK selbst das Gesetz gebrochen hätte. Sie hätte nämlich bis Ende 2024 alle Länder dieser Erde in ein dreistufiges Risikoschema einteilen müssen. Erst sehr spät räumte sie ein, dies erst bis Mitte 2025 zu schaffen. Der Druck aller betroffenen Branchen auf die EK hat sich damit extrem erhöht. Letztendlich musste diese die Verschiebung der Umsetzungsverpflichtungen per Gesetzesvorlage vorschlagen.  

Auf Initiative der Europäischen Volkspartei wurden im EP wesentliche Vereinfachungen für Länder ohne Entwaldungsrisiko mit knapper Mehrheit beschlossen. Für alle Marktteilnehmenden in Staaten, die seit 1990 eine stabile oder sogar steigende Waldfläche aufweisen, wäre das sich „Vorab-Freibeweisen“ entfallen. Weitere Kriterien wären gewesen, dass es in solchen Ländern Gesetze gibt, die das Umwandeln von Wald in andere Nutzungsformen streng regelt und der Staat das Klimaschutzabkommen von Paris und die Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben muss.

Mitgliedsstaaten uneinig

Damit auf EU-Ebene ein Gesetz verlautbart werden kann, braucht es neben der EK und dem EP auch die Mitgliedsstaaten (Europäischer Rat). Leider haben diese den Vorschlag des EP inhaltlich nicht weiterentwickelt. So etwa gingen Schweden die Vereinfachungen zu wenig weit, außerdem weisen sie eine leicht abnehmende Waldfläche auf – ebenso wie Portugal. Finnland war dagegen, weil wegen der Bevölkerungsgruppe der Sami die Menschenrechtskonvention nie unterzeichnet wurde. Sehr bedauerlich, weil auch die Einstufung Finnlands in eine andere Risikokategorie kein Problem wäre. Denn beim Ab-Stock-Verkauf ist der Waldbesitzende nicht von der EUDR betroffen und dieser ist in Finnland die vorherrschende Vermarktungsform. Und in vielen Mitgliedsstaaten ist im Gegensatz zu Österreich die Holznutzung bereits jetzt behördlich im Detail geregelt oder es überwiegt der Staatswald. In diesen Ländern werden bei der Umsetzung keine größeren Probleme erwartet.

 

Falschinformationen beherrschen Diskussion

Wie bereits in der Phase der Gesetzeswerdung vor mehreren Jahren wurden Falschinformationen verbreitet. So wurde beklagt, dass mit dem EP-Vorschlag die Tropenwaldvernichtung ungehemmt weitergehen würde. Falsch, weil die Vorgabe, dass genannte Produkte nur mehr von Flächen stammen dürfen, die vor dem 30. Dezember 2020 entwaldet wurden, unangetastet bleibt. Zudem kann das Gesetz nicht die Waldvernichtung stoppen, sondern nur das Inverkehrbringen von Gütern regeln. Weiters wurde ins Treffen geführt, dass im Falle eines MER-COSUR-Abkommens der EU-Markt vor den Importen aus Südamerika geschützt sei. Auch eine Falschanzeige. Mit der Verschiebung sind die Probleme des Gesetzes nicht beseitigt. Denn aus einem Esel wird kein Turnierpferd, nur weil man diesen ein Jahr im Stall stehen lässt. Das Gesetz wird bestehende Warenströme massiv beeinflussen. Global agierende Großkonzerne und Großstrukturen werden profitieren, die Kleinen drohen unter die Räder zu kommen. Die Interessenvertretung wird sich bemühen, dass zumindest alle Interpretationsspielräume für die Umsetzung genutzt werden. Denn eine inhaltliche Vereinfachung des Gesetzes, wofür sich die Mitgliedsstaaten zu Beginn der Diskussion mit großer Mehrheit ausgesprochen haben, ist in weite Ferne gerückt.

Quelle:

Text Martin Höbarth Waldverband Österreich (Referent Jahreshauptversammlung 2025 FV Oberpfalz)

https://www.waldverband.at/ueber-uns/uebersicht-zeitung-waldverband-aktuell/#zeitung-waldverband-aktuell

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